Der Projektinitiator Jochen Binikowski hat seit 1980 private und geschäftliche Beziehungen nach Tigaon, Philippinen. Seit 3 Jahren lebt er fast ganzjährig dort und kann somit alle Projekte persönlich betreuen. Krankenhaus für Tigaon e.V. seit 1986 C/O Jochen Binikowski Kegelhofstr. 52 20251 Hamburg - Germany Email: buddelbini@yahoo.de Tel.
040-480 28 50 Der Verein ist als mildtätige Einrichtung anerkannt, Spenden sind steuerlich absetzbar! (Freistellungsbescheid Finanzamt Hamburg-Nord vom 13.8.2008: 17/432/12750) SpendenkontoKonto Nr. 1234122388BLZ 20050550 - Hamburger Sparkasse Kontoinhaber: Krankenhaus für Tigaon.e.V. IBAN: DE06200505501234122388<br> SWIFT-BIC: HASPDEHHXXX Spenden mit PayPal:
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Vieleicht
fragen Sie sich, wozu
Spenden benötigt werden wenn die Farmer die Hilfe
vollständig zurückzahlen müssen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
Es werden nur max. 2% der Spendengelder für Werbung usw. eingesetzt. Verwaltungskosten in Deutschland sowie Reisekosten usw. werden vom Projekt - Initiator persönlich getragen. Damit gewährleisten wir eine unschlagbar hohe Effizienz! Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Egal ob Sie als Privatperson einige EURO spenden oder als Betrieb durch regelmäßige Beiträge etwas für Ihr soziales Firmen-Image tun und dieses Engagement Ihren Kunden und Mitarbeitern kommunizieren! Noch Fragen offen oder konstruktive Kritik üben? Schicken Sie mir einfach eine Email Jochen Binikowski - Projektinitiator Kontakt Philippinen: Jochen
Binikowski |
| SATZUNG
§01 Der Name des Vereins lautet: Krankenhaus für Tigaon §02 Sitz des Vereins: Kegelhofstr. 52, 20251 Hamburg / bei Binikowski §03 Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstgte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §04 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. §05 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §06 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an das "Deutsche Rote Kreuz"mit der Auflage, die Mittel für ähnliche medizinische Projekte in Ländern der sog. 3. Welt zu verwenden. §07 Zweck des Vereins ist: Förderung von Gesundheitsprojekten auf den Philippinen in Zusammenarbeit mit lokalen gemeinnützigen Körperschaften wie zum Beispiel Gemeinderegierung, Cooperativen, Bürgerinitiativen, Kirchen, Firmen etc. unter der Voraussetzung, daß in erster Linie bedürftige Menschen begünstigt werden. §08 entfällt §09 Alle Mitglieder des Vereins arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich beziehungsweise gegen angemessene Aufwandsentschädigung. §10 Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Personen: 1. Vorsitzender, Kassenwart, und Protokollführer. §11 Die Vorstandsmitglieder werden auf der ordentlichen Mitliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.Ordentliche Mitgliederversammlungen finden alle drei Jahre statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Tagesordnung: Rechenschaftsberichte des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes, Diskussion über zukünftige Strategien und Sonstiges. §12 Alle Rechtsgeschäfte werden vom 1. Vorsitzenden in Verbindung mit einem zweiten Vorstandsmitglied durchgeführt. Der Vorstand haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verpflichtungen des Vereins. §13 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand mit 4-wöchiger Einladungsfrist einberufen werden. Der Vorstand muß dies tun, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies wünschen und fristgerecht beim Vorstand beantragen. §14 Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 20% der Mitglieder anwesend oder ordnungsgemäß vertreten sind. §15 Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen. Das gleiche gilt für einen Beschluß zur Auflösung des Vereins. §16 Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen oder juristischen Person offen. Jedes Mitglied hat das Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft jeweils 3 Monate zum Quartal. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen ist freiwillig. Ein Mitglied kann nur durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn triftige Gründe wie vereinsschädigendes Verhalten oder Untreue nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der schriftlichen Aufnahmebescheinigung des Vorstandes. §17 Jedes Mitglied hat das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Dies gilt auch für Spender von Geld- oder Sachspenden. Diese Rechte können vom Vorstand aus Gründen des gesetzlichen Datenschutzes eingeschränkt werden. §18 Der Verein ist politisch, religiös und weltanschaulich neutral. §19 Gerichtsstand für eventuelle Auseinandersetzungen ist Hamburg. §20 Über jede Mitgliederversammlung fertigt der Protokollführer ein Protokoll, welches vom Protokollführer und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet wird. §21 Gründungsdatum für den Verein ist der 15.12.1986 Hamburg, 20. Dezember 1992 Gez. Jochen Binikowski, 1. Vorsitzender Aida M. Schneider, Kassenwart Peter Schneider, Protokollführer
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